Mein Nachbar hat während meiner Arbeitszeit einen neuen Zaun gebaut – und laut den Vermessungsmarkierungen steht er eindeutig zwei Fuß auf meinem Grundstück. Die Pfosten sind bereits einbetoniert. Was würden Sie tun?

 

Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch.

Möglicherweise war Ihrem Nachbarn gar nicht bewusst, dass der Zaun die Grundstücksgrenze überschreitet.

Wählen Sie einen ruhigen Zeitpunkt und erklären Sie sachlich Ihre Bedenken. Zeigen Sie die Fotos und gegebenenfalls die Vermessungsunterlagen.

Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten lassen sich durch offene Kommunikation lösen, bevor sie eskalieren.

4. Eine höfliche, aber formelle schriftliche Mitteilung senden

Falls das Gespräch keine Lösung bringt oder Sie von Anfang an alles dokumentieren möchten, sollten Sie eine schriftliche Mitteilung verfassen.

Darin sollten Sie:

  • das Problem klar beschreiben,
  • auf Vermessungsunterlagen und Fotos verweisen,
  • um eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist bitten,
  • ein Gespräch zur Lösungsfindung anbieten.

Bewahren Sie Kopien aller Schreiben sorgfältig auf.

5. Örtliche Vorschriften und Bauvorschriften prüfen

Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften für Zäune und Grundstücksgrenzen in Ihrer Gemeinde oder Region.

Je nach Ort können unterschiedliche Regeln gelten, beispielsweise hinsichtlich:

  • Grenzabständen,
  • Genehmigungspflichten,
  • zulässiger Zaunhöhen,
  • Eigentumsrechten bei Grenzbebauungen.

Die zuständige Gemeindeverwaltung oder das Bauamt kann hierzu Auskunft geben.

6. Bei Zweifeln einen Vermessungsingenieur einschalten

Falls Ihr Nachbar Ihre Angaben bestreitet oder andere Unterlagen vorlegt, ist eine unabhängige Vermessung besonders wichtig.

Ein öffentlich bestellter oder zugelassener Vermessungsingenieur kann die tatsächlichen Grundstücksgrenzen verbindlich feststellen.

Sein Gutachten kann später eine entscheidende Rolle spielen.

7. Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Mediator einschalten

 

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